Hans Geiger
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Das Bankgeheimnis schützt die Privatsphäre
Juni 2009
Das schweizerische Bankgeheimnis dient seit 1934 gemäss dem Wortlaut des Bankengesetzes dem Schutz der Privatsphäre der Bankkunden gegen eine Verletzung durch die Bank.
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Das Bankgeheimnis gehört in die Verfassung
Februar 2009
Das Ereignis des Tages zeigt, dass der Bundesrat nicht willens und in der Lage ist, den von ihm versprochenen Schutz der finanziellen Privatsphäre zu gewährleisten.
